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25. Mai im akw! – Das neue Versammlungsgesetz

Eine politische Demonstration ist zunächst einmal eine furchtbar langweilige, unergiebige und entfremdete Angelegenheit. Der Gesetzgeber hat diesen Übelstand erkannt und trägt Sorge dafür, dass politische Demonstrationen in Zukunft eine noch viel langweiligere, unergiebigere und entfremdetere Angelegenheit werden sollen.

Nachdem seit neuestem die Länder für das Versammlungsrecht zuständig sind, konnte man sich schon denken, dass das neue Bayerische Versammlungsgesetz das reaktionärste ungefähr seit den Karlsbader Beschlüssen sein wird. Der vorgelegte Entwurf hat die ausschweifendsten Fantasien sogar noch übertroffen.

Die gute Nachricht soll man am Anfang bringen: die Versammlungsfreiheit von Stadtverschönerungsvereinen, Elterninitiativen, Friedensbündnissen oder Bauernverbänden ist nach wie vor gewährleistet. Auf der anderen Seite sind Vorkehrungen getroffen, den Feind/inn/en der Verfassung die öffentliche Versammlung jedenfalls deutlich schwerer zu machen.

Letzteres mag man, von einem zugegeben etwas ungewöhnlichen Standpunkt aus, sogar begrüssen: gibt es doch nichts alberneres, als zur Äusserung von Feindschaft gegen die Verfassung von einem bloss verfassungsmässigen Recht Gebrauch machen zu wollen. Und namentlich, wie schon erwähnt, nichts langweiligeres und entfremdeteres.

Die Demos von mehr oder weniger vielen mehr oder weniger schwarzgekleideten Personen mit mehr oder weniger sinnigen radikalen Parolen zu mehr oder weniger wichtigen Anlässen waren jedenfalls nie mehr als ein kümmerlicher Ersatz für wirkliche Unruhen, und es zeugt entweder von übermässiger Siegesgewissheit des Staates oder von blankem Realismus, wenn er meint, inskünftige dieser Form von Beschäftigungstherapie für auffällige Jugendliche nicht mehr zu bedürfen. Was von beidem genau: das herauszubekommen wird Aufgabe der radikalen Elemente selbst sein.

Der Entwurf des Bayerischen Versammlungsgesetzes bietet absurde Komik ebenso wie Anlass zum Nachdenken für alle die, die sich einer radikal linken Sache verpflichtet fühlen. Er bietet ausserdem, auch das soll nicht verschwiegen werden, Anlass zu begründeter Sorge. Es wird in Zukunft noch leichter werden, Protest zu kriminalisieren, und die Entscheidung darüber wird noch willkürlicher werden können. Auch wenn man die paar wirklich hirnrissigen Bestimmungen abzieht, die ohnehin der parlamentarischen Opposition zum Frasse vorgeworfen werden dürften (was dem Gesetz einen Teil seines humoristischen Wertes rauben wird), bleibt ein Monstrum übrig, das nicht nur die bisher schon repressive bayerische Praxis legalisiert, sondern sie ins völlig ungewisse hinein erweitert.

Kurz gesagt stellt die Staatsregierung die ernste und durchaus nicht unsachliche Frage, ob radikale Linke im Stande sein können, wie Kleintierzüchter zu demonstrieren, oder ob sie ihre Hinausdefinition aus der Legalität für eine Einladung zu neuen, vollständig irregulären (und etwas kreativeren) Formen der Äusserung halten müssen.

Dieser Frage versucht am 25.Mai 2008 um 19.00 Uhr im akw Herr Frosch nachzugehen, den wir als Referenten gewonnen haben. Herr Frosch lässt ausrichten, dass alle kommen sollen, dass aber eine Gesichtkontrolle am Einlass stattfinden wird und dass Kartenspiel oder Geschrei während des Vortrags nicht geduldet wird. Kaffee gibts wenn, dann nur aus einer Thermoskanne, und Essen muss man wahrscheinlich selber mitbringen.

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